Leistungen
Folgende Leistungen biete ich im Rahmen meiner Tätigkeit als Sachverständiger für Spielplatzsicherheit .
Kleiner Hinweis:
Ich beschränke mich in meiner Tätigkeit bewusst auf das Thema Spielplatz / KKA / Hochseilgärten und
artverwandtes - das Tätigkeitsgebiet ist viel zu speziell um technische Sicherheit allgemein zu bearbeiten ( heute ein
Kfz, morgen ein Aufzug und übermorgen ein Spielplatz ) oder gar mit Arbeitssicherheit kombiniert zu werden ( das
sind zwei völlig unterschiedliche Herangehensweisen - Arbeitssicherheit / Arbeitsschutz bedeutet maximale
Risikovermeidung, Spielplatz bedeutet kalkuliertes Risiko, also Lernen durch Versuch und Irrtum… und Irrtum kann
auch weh tun und ist solange keine dauerhaften Schäden entstehen auch in weitem Rahmen hinnehmbar ).
Geräteprüfungen
Spielgeräte für den öffentlichen Bereich müssen den
sicherheitstechnischen Anforderungen von DIN EN 1176
entsprechen. Spielgerätehersteller müssen die
Normkonformität der von ihnen errichteten oder
vertriebenen Anlagen nachweisen.
Die Prüfung kann vor Ort ( bei vom Hersteller montierten
Anlagen ) oder im Werk am (vor-) montierten Gerät erfolgen
Prüfungen zur
Inbetriebnahme
Vor der Inbetriebnahme eines Spielplatzes oder
Spielgerätes ist nach DIN EN 1176 eine Prüfung zur
Inbetriebnahme durchzuführen. Mit dem Gerät gelieferte
Zertifikate oder ähnliches genügen nicht zur
Inbetriebnahme ( es müssen natürlich auch
Einbausituation, korrekte Montage, Abstände und
Verkehrsraumabsicehrung betrachtet werden ).
HU nach DIN EN 1176
Neben den visuellen und operativen Inspektionen sind
Spielplätze mindestens jährlich einer Hauptinspektion zu
unterziehen.
Dabei werden u.a. Gerätezustand, unterjährige Reparaturen
und Umfeld geprüft.
Prüfung von KKA und
Hochseilgärten
Sind Kletteranlagen höher als 3,0 m erfolgt die Prüfung
nach EN 12527
Prüfung von Skateanlagen
Skateanlagen müssen EN 14974 entsprechen.
Prüfung von Fallschutzmaterialien
Vorträge und Schulungen
Planungsprüfungen und Beratung
Tätigkeit als Gerichtssachverständiger