DIN EN 1176:2017
Mit der Überarbeitung der Spielgerätenorm haben
sich gegenüber der vorhergenden Version von
2008 einige Änderungen und Ergänzungen
ergeben. Die wichtigsten habe ich hier für eine
erste Information zusammengetragen - für
Details, insbesondere zur Anwendung in der
Praxis - stehe ich gern zur Verfügung.
Erreichbarkeit siehe „Kontakt“
DIN EN 1176 Teil 1
•
Ergänzung zum Anwendungsbereich ( keine
Betrachtung von elektrischen Bauteilen, keine
Behandlung von Wasserbereichen und UV-Strahlung )
•
Neudefinition von leichter Zugänglichkeit
•
Änderung / Überarbeitung von Definitionen (
Stoßdämpfung, erzwungene Bewegung, Tunnel,
Rutschstange )
•
Neudefinition „Sprunggerät“ und Einführung von
Anforderungen dazu
•
Einführung „Inspektion nach der Installation“ als
zwingend erforderlich
•
Zeichnungsänderung zur Fußfangstelle (
Verdeutlichung von „parallel zur Hauptlaufrichtung“
durch einen Pfeil )
•
Änderung Tabelle und Zeichnung zur freien Fallhöhe,
Ergänzung „springen“
•
Überarbeitung Anforderungen an Fallschutzmaterial,
Regionalisierung bei Oberboden / Rasen, Vorgaben
für Vorabinformationen, die
Fallschutzmaterialhersteller zur Verfügung stellen
müssen
DIN EN 1176 Teil 2
•
Überarbeitung Schaukeldefinition ( Gelenke höher als
1,3 m über Untergrund )
•
Übernahme Nestschaukelanforderungen aus dem
ehem. Beiblatt
•
neuer Messpunkt für Bodenfreiheit bei Nestschaukeln
( Ring-Unterkante an tiefster Stelle )
•
Hinweis auf Zäune ( Einfriedung von
Schaukelbereichen erst 1,5 m hinter dem Ende der
Fallbereiche )
DIN EN 1176 Teil 3
•
Wellenrutschen sind nicht mehr enthalten
•
Geschwindigkeitsbegrenzung durch
Längenbegrenzung ( erstes gerades Rutschenteil max.
7 m, dann Kurve, gerade Folgeteile nach Kurve max. 5
m )
•
Verkürzung Aufprallfläche für Rutschen mit weniger
als 1,5 m Rutschenteil auf 1,5 m
DIN EN 1176 Teil 4
•
keine flexiblen Griffe bei hängender Nutzung
•
keine Sitzschalufen oder Ringe
DIN EN 1176 Teil 6
•
Fallraum Stehwippen auf 1,5 m festgelegt